In nur 15 Minuten erledigt!
So einfach geht grundsteuereinfach.de
Bei uns von grundsteuereinfach.de spielt es keine Rolle, ob Sie Erfahrung im Umgang mit Steuerunterlagen haben oder das erste mal damit in Berührung kommen. Unser einfaches System ist für jeden Immobilienbesitzer, jede Hausverwaltung oder Steuerberater verfügbar. Mit grundsteuereinfach.de ist Grundsteuer wirklich einfach.
Deutschlands #1 in Sachen Grundsteuer.
Einfacher geht es kaum
In 4 Schritten zur Grundsteuererklärung
Unser Team von grundsteuereinfach.de bereitet sich über 1 Jahr schon auf die Änderungen der Grundsteuererklärungen vor. Unsere Prozesse und Tools sind speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir befüllen so viele Felder wie es nur geht automatisch, damit Sie es schneller erledigt haben!
In nur 15 Minuten haben Sie alle Angaben für die Steuererklärungen an uns übermittelt. Egal ob Digital oder noch in Papierform. Somit hast du am Wochenende frei für die schönen Dinge des Lebens.
Im Anschluss Ihrer Dateneingabe beauftrage die Grundsteuer Experten von grundsteuereinfach.de. Wir erledigen den Rest für Sie!
Wir übersenden die Erstellungserklärung elektronisch ans Finanzamt. Und natürlich prüfen wir auch den Feststellungsbescheid auf Richtigkeit.
Nach dem Versand deiner Grundsteuererklärung an das Finanzamt vergeht etwas Zeit, bis du Antwort von deinem Finanzamt erhältst. Wir halten Sie auf dem laufenden, sollte es Rückfragen geben.
Alle Vorteile und was uns besonders macht
Wir bei grundsteuereinfach.de sehen wir es als unsere Pflicht, unseren Kunden die besten Leistungen zu bieten.
Einzigartige App zur Datenerhebung
Nutzen Sie noch heute die Funktionen von grundsteuereinfach.de und lassen Sie Ihre Grundsteuererklärung von uns erstellen
Haftung vom
Steuerberater
grundsteuereinfach.de haftet für die von uns erstellten Steuererklärungen, damit Sie auf der sicheren Seite sind
Automatische
Standortsuche
Automatisierter
Excelimport
Sie haben mehrere Immobilien? Dann nutzen unseren Exceldaten-Import
Automatisierte Dokumenten-Erkennung
Unser System erkennt Ihren Personalausweis oder bei juristischen Personen den Handelsregisterauszug automatisch
Schnell, einfach und garantiert
Erledigen Sie so schnell wie noch nie Ihre Grundsteuererklärung und sparen Sie Zeit für die wertvollen Dinge im Leben
Festsetzungsbescheid Prüfung inklusive
Wir prüfen den Festsetzungsbescheid, der die nächsten 7 Jahre die Grundlage für Ihre Grundsteuer ist
Experten-Steuerberater-Netzwerk
Vertrauen Sie auf die Erfahrung von elf Steuerberaterkanzleien in ganz Deutschland
25+
Kanzleien
Bundesweit
Kanzleien in ganz Deutschland arbeiten mit uns
Sie haben bereits einen Steuerberater? Kein Problem!
Mit unseren elf Kanzlei-Partnern in ganz Deutschland verteilt arbeiten wir als Kernteam an deiner Grundsteuererklärung. Zusätzlich haben wir mehr als 25 Kanzleien in ganz Deutschland, die bereits die Erstellung der Grundsteuererklärungen an uns abgegeben haben. Wir arbeiten mit unseren Kanzlei-Partnern auf Augenhöhe.
#Mandantenschutz
#Digital
#Einfach
#Arbeitserleichternd
#Sicher
36 Mio. Immobilien müssen bewertet werden
Grundsteuerreform 2022:
Das wichtigste im Überblick
Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer aufgepasst: Bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden.
Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes ihrer Grundstücke abzugeben.
Das Finanzamt bearbeitet anschließend die Steuererklärungen, damit die Kommunen neue Grundsteuer-Hebesätze festlegen und ab dem Jahr 2025 eine neue Grundsteuer auf Basis der neuen Berechnung erhoben wird.
- Alle Grundstücksbesitzer und Immobilieneigentümer müssen ihre Grundstücke und Immobilien neu bewerten lassen
- Grundsteuererklärungen für jedes Grundstück und jede Immobilie müssen bis zum 31.Oktober beim Finanzamt eingereicht werden
- Bis 2024 werden die Grundsteuer-Hebesätze durch die Kommunen angepasst
- Im Jahr 2025 wird die Grundsteuer für Ihr Grundstück oder Immobilie neu erhoben
- Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien weiterhin auf den Mieter umlegbar