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Ihr Nr.1 Partner für Ihre Grundsteuererklärung

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit.(erforderlich)
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Bitte wählen Sie Ihre Immobilienart(erforderlich)
Übersicht Ihrer Angaben:

Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Angaben, die Sie getätigt haben:

Folgende Unterlagen halten Sie bereit:
Ihre ausgewählte Immobilienart
Preis:
Gutschein:
Zu zahlen:
Wie lautet die Adresse des Grundstücks?(erforderlich)
Die Adresse des Grundstücks um welches wir uns kümmern dürfen. Die Informationen finden Sie ggf. im Mietvertrag.
Die Informationen zu den Grundstücksbesitzer finden Sie als "Käufer" im Kaufvertrag.
Bitte laden Sie hier die Vorder- und Rückseite des Personalausweises hoch.
Folgende Formate sind erlaubt: PDF, PNG, JPG, HEIC, WEBP
Bitte teilen Sie ihren Vor- und Nachnamen mit.(erforderlich)
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Bitte laden Sie hier die Vorder- und Rückseite des Personalausweises hoch.
Folgende Formate sind erlaubt: PDF, PNG, JPG, HEIC, WEBP
Name des/der Ehepartner/in?(erforderlich)
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Wohin sollen die Informationen per E-Mail geschickt werden? Die E-Mail wird benötigt für die Zusendung aller relevanten Informationen.
Folgende Formate sind erlaubt: PDF, PNG, JPG, HEIC, WEBP. Zur Legitimierung der Steuernummer und Steuer-ID.
Die Steuernummer haben Sie von Ihrem Finanzamt für Ihre Einkommensteuererklärung erhalten. Sie finden diese auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Bei juristischen Personen ist die Steuernummer des zuständigen Finanzamtes anzugeben.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer, die seit 2008 jedem Bürger vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wird. Sie finden die Steuer-ID auch auf Ihrer Lohnabrechnung oder Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
Wie viele Anteile besitzen Sie? (Zähler/Nenner)(erforderlich)
Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil beschreibt den Anteil eines Eigentümers an einem gemeinschaftlichen Eigentum. Mit dem Wert ist festgelegt, wie viele Anteile eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Person gehören. Die Anteile finden Sie z.B. im Grundbuch unter der Rubrik „Eigentümer“, in der Teilungserklärung, dem Katasterauszug bei „Angaben zum Eigentum“ und im Kaufvertrag.

Beispiel:
Gehört dem Eigentümer das Grundstück zu 100%, ist bei Zähler 1 und bei Nenner 1 einzutragen: 1/1
Gehören dem Eigentümer weniger als 100% des Grundstücks, da es mehrere Miteigentümer gibt, ist zum Beispiel bei einem Miteigentumsanteil von 125/1000 bei Zähler 125 und bei Nenner 1000 einzutragen.
Wie viele Anteile besitzt die/der Ehepartner/in? (Zähler/Nenner)(erforderlich)
Wie lautet Ihre Anschrift?(erforderlich)
Dies ist Ihre Anschrift, die auch auf Ihrer Rechnung, sowie auf Verträgen hinterlegt wird.
Tragen Sie hier bitte das Grundsteuerwert-Aktenzeichen ein. Dieses ist in den meisten Fällen identisch mit dem ehemaligen Einheitswert-Aktenzeichen. Das Einheitswert-Aktenzeichen finden Sie entweder oben rechts oder oben links auf Ihrem letzten Bescheid über die Feststellung des Einheitswertes oder dem Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. In manchen Bundesländern wurde Ihnen das aktuelle Aktenzeichen auch mit einem Informationsschreiben mitgeteilt.
Die Gemarkung finden Sie auf Ihrem Grundbuchauszug. Der Begriff Gemarkung bezeichnet eine zusammenhängende Fläche aus meist mehreren, nebeneinanderliegenden Fluren einer Gemeinde oder Stadt und ist daher als Oberbegriff zu verstehen. In größeren Gemeinden tragen die Gemarkungen oftmals den Namen des entsprechenden Gemeindebezirks oder des Stadtteils.
Eine Gemeinde besteht aus unterschiedlichen Siedlungen, die jeweils einen Flur ergeben. Ein Flur setzt sich wiederum aus mehreren Flurstücken zusammen. Wichtig: Nicht in jeder Gemarkung sind Flure vorhanden. Bitte lassen Sie in diesem Fall das entsprechende Feld frei. Der Flur meint eine Nummer. Diese Nummer finden Sie auf dem Grundbuchauszug.
Sollten Sie mehrere Flurstücke besitzen, tragen Sie diese mit Komma getrennt ein. Der Begriff Flurstück selbst bezeichnet einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche. Ein Flur besteht aus mehreren Grundstücken, den sogenannten Flurstücken. Dank der Kombination von Flurstückzähler und Flurstücksnenner, ist eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Flurstücke im Grundbuch möglich. Hier ist eine Nummer gemeint, die aus bis zu fünf Ziffern bestehen kann. Diese Nummer finden Sie auf dem Grundbuchauszug. Wichtig: Der Grundbesitz, der z. B. mit einem Zweifamilienhaus bebaut ist und einen Garten hat, kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Bitte erfassen Sie sämtliche Flurstücksnummern separat. Die Flurstücksnummer besteht entweder aus einer Zahl (z. B. „183”), einer Zahlen-Buchstabenkombination (z. B. „183b”) oder aus einer Kombination aus Zähler und Nenner (z. B. „183/2”).
Please enter a number from 1900 to 2022.
Anzugeben ist das Jahr, indem das Gebäude bezugsfertig ist. Bezugsfertig ist ein Gebäude dann, wenn es von den Bewohnenden bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Eine Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Hintergrund dieser Frage ist die Bestimmung der monatlichen pauschalierten Miete, die durch das Gesetz vorgegeben ist.
Tragen Sie hier bitte das Jahr ein, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde. Eine Kernsanierung liegt vor, wenn Sie folgendes am Objekt komplett in einem zeitlichen Zusammenhang erneuert haben: Dacheindeckung Fassade Innen- und Außenwände mit Ausnahme der tragenden Wände Fußböden Fenster Innen- und Außentüren sowie sämtliche technischen Systeme wie z. B. Heizung einschließlich aller Leitungen, des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitung, sofern diese technisch einwandfrei als neuwertig anzusehen sind. Man kann auch sagen, dass das Gebäude in einen Zustand versetzt wurde, der nahezu dem eines neuen Gebäudes entspricht. Im Einzelfall müssen jedoch nicht zwingend alle vorgenannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für Gebäude, bei denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben eine weitreichendere Veränderung nicht zulässig ist (bspw. aufgrund von Vorschriften des Denkmalschutzes).
Please enter a number from 1900 to 2022.
Please enter a number from 1 to 10000.
Erfassen Sie hier bitte die Gesamtfläche des Flurstücks in m². Liegen für den Grundbesitz mehrere Flurstücke vor, sind diese einzeln mit den entsprechenden m² zu erfassen. Die Fläche des Grundstücks können Sie auf dem Grundbuchauszug sehen, z. B. 1.500 m². Im Grundbuchauszug können die Größen „ha“ und „a“ vermerkt sein. Diese rechnen Sie wie folgt um: 1 ha = 10.000 m² 1 a = 100 m²
Bitte beachten
Die Angabe der korrekten Wohnfläche für die Grundsteuer ist besonders wichtig.
Die Wohnfläche ist einer der größten Hebel für das Einsparen von Grundsteuer.
Sie können einige Kosten durch Angaben der m² sparen.
Für mehr Informationen lesen Sie den Hilfetext.
Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 1 ein.
Das ist wichtig weil Eigentümer zumeist nur Daten aus dem Kaufvertrag übernehmen. Hier kann jedoch bei der Grundsteuer einige Quadratmeter eingespart und somit viel Grundsteuer gespart werden.

Z.B. wird von einem Architekten oder Bauträger ein Haus mit 120m² und, einer Terrasse von 40m² geplant.
So darf der Architekt/Bauträger 50% der Terrasse als Wohnfläche angeben.
In den 120m² Wohnfläche stecken also 20m² Terrasse drin. Bei der Grundsteuer müssen aber nur 10m² also 25% der Terrasse angegeben werden.
Dies hat massive Auswirkungen auf die Grundsteuer und könnte über mehrere Jahre einige Euro ausmachen. Die korrekte Wohnfläche kannst du unter folgendem Link berechnen: Grundsteuer Wohnrechner
Bitte gib eine Zahl größer oder gleich 0 ein.
Erfragen Sie bitte, wie viele Garagen-Stellplätze und Tiefgaragen-Stellplätze zum Gebäude gehören und tragen Sie die Anzahl hier ein (z. B. „2”). Beachten Sie bitte, dass Stellplätze im Freien oder Carports hier nicht erfasst werden.
Bitte lade deine Grundbuch-Dokumente hoch. Folgende Formate sind erlaubt: PDF, PNG, JPG, HEIC, WEBP

Steuerberatungsrahmen- und Vergütungsvereinbarung

Zwischen

Hier wird Ihr Name im Vertrag stehen, den Sie zugeschickt bekommen

– nachfolgend „Mandant“ –

und

Rocket Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH

– nachfolgend „Steuerberater“ –

Teil A. Steuerberatungsrahmenvereinbarung

  1. Umfang und Ausführung des Auftrags
  • Der Steuerberatungsauftrag erstreckt sich auf die Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, inkl. aller notwendigen Anlagen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden, Abrechnungsbescheiden und anderen Fiskalverwaltungsakten im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung sowie der Erhebung der Grundsteuer.
  • Diese Steuerberatungsrahmenvereinbarung gilt für nur für diesen Auftrag. Auf etwaige übrige andere Aufträge, die der Mandant dem Steuerberater erteilt, oder bereits erteilt hat, findet diese Vereinbarung keine Anwendung.
  • Die Beratung erfolgt ausschließlich in deutschem Steuerrecht. Ausländisches Steuerrecht oder sonstige rechtliche Beratung sind von der Beauftragung nicht erfasst.
  • Der Steuerberater wird die vom Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Der Steuerberater wird keine Befragung der Mandantin bzw. der Geschäftsführung oder anderen Auskunftspersonen bezüglich der Richtigkeit, der gegenüber dem Steuerberater übermittelten Daten, Unterlagen und Informationen durchführen. Die Beurteilung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird.
  1. Vergütung

Die Vergütung für die in § 1 bezeichneten Tätigkeiten bestimmen die Parteien mittels gesonderter Vergütungsvereinbarung (Teil B.). Der Steuerberater weist den Mandanten darauf hin, dass in Textform eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung (Steuerberatervergütungsverordnung) vereinbart werden kann.

  1. Allgemeine Auftragsbedingungen

Für die Durchführung des Auftrags sollen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (jeweils in ihrer aktuell gültigen Fassung) maßgebend sein. Ein Exemplar der derzeit aktuellen Fassung ist diesem Schreiben zur Kenntnisnahme beigefügt.

  1. Auslegung des Steuerrechts

Der Steuerberater erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der Steuergesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur und sonstiger Veröffentlichungen, die bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse bekannt sind. Spätere Änderungen der Rechtslage oder der Auffassung der Finanzverwaltung werden - soweit nicht anders vereinbart - nicht mehr berücksichtigt. Da die Auslegung des Steuerrechts oft mit gewissen Unsicherheiten verbunden ist, wird empfohlen, für bestimmte noch nicht verwirklichte Sachverhalte bei den zuständigen Finanzbehörden eine verbindliche Auskunft über deren steuerliche Beurteilung einzuholen.

  1. Abschluss der Arbeiten, Verzicht auf das Widerrufsrecht

Ich/Wir bin/sind einverstanden und verlange(n) ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.

Mit Erstellung der abgabereifen Erklärung gilt der Vertrag als vollständig erfüllt.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

TEIL B: Vergütungsvereinbarung

  1. Vergütung

Für die auf Grundlage der Steuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.) zu erbringenden Leistungen vereinbaren die Parteien folgende Vergütung:

Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts nebst Steuerbescheid Prüfung

- Teil A § 1 (1) Steuerberatungsrahmenvereinbarung –

Die Erstellung der Erklärung über die Feststellung des Grundsteuerwerts inkl. aller notwendigen Anlagen sowie die Prüfung des Bescheides über den Grundsteuerwert wird zu folgender Vergütung gemäß §4 StBVV vereinbart:

Bruttoendpreis --- 0 € --- (inkl. Umsatzsteuer)

Das Honorar wird auf Grundlage der Wertangabe des Grundstücks durch den Mandanten ermittelt. Sollte sich diese Wertangabe nachträglich als zu niedrig erweisen, behält sich der Steuerberater eine Nachberechnung vor.

Rückfragen seitens des Finanzamtes beziehungsweise mögliche Rechtsbehelfsverfahren sowie die Prüfung der Bescheide über die Grundsteuer werden nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes von 150 Euro abgerechnet.

  1. Umsatzsteuer / Fälligkeit und Abrechnung von Honoraren

Sämtliche Honorare verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Gebührenrechnung wird mit dem Versand der Freigabeerklärung an den Kunden versendet.

Soweit Gebührenrechnungen auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail) übermittelt werden, verzichtet der Auftraggeber auf die nach § 9 Abs. 1 StBVV geforderte persönliche Unterzeichnung der Berechnung. Einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 126a BGB bedarf es daher nicht.

 

Die Honorare aus der Rechnung sind abgetreten an die Ries Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelnd unter StBVS – Steuerberater Verrechnungsstelle. Zahlungen sind schuldbefreiend nur auf das Konto der StBVS zu leisten. Bei Rückfragen zur Rechnung wenden Sie sich bitte direkt an die StBVS; deren Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. StBVS – Steuerberater Verrechnungsstelle Ein Geschäftsbereich der Ries RA GmbH Schanzenstraße 30, 51063 Köln Telefon: 0221/99 384-200 E-Mail: abwicklung@stbvs.com.

  1. Anpassung von Vergütungen

Alle vorstehend genannten Gebührensätze werden regelmäßig an die Kostenentwicklung angepasst.

 

Teil C. Sonstige Vereinbarungen

  1. Anzuwendendes Recht, Gerichtstand

(1) Die Steuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.), die Vergütungsvereinbarung (Teil B.) sowie sämtliche Aufträge, die nach Maßgabe des § 1 dem Steuerberater erteilt werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Der Steuerberater ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

(2) Sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis deutsches Recht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(3) Ansprüche aus der Steuerberatungsrahmenvereinbarung (Teil A.), der Vergütungsvereinbarung (Teil B.) sowie aus Aufträgen, die nach Maßgabe des § 1 gegenüber dem Steuerberater erteilt worden sind, können vom Mandanten nicht an Dritte abgetreten werden.

(4) Falls einzelne Bestimmungen in Teil A. und Teil B. dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

  1. Datenschutz

Die Steuererklärungen und sonstigen Daten werden vom Steuerberater, soweit möglich, mit Hilfe der Taxy.io GmbH, einer Organisation der steuerberatenden Berufe erstellt. Die entsprechenden Daten werden bei der Taxy.io GmbH gespeichert. Die Vertragsparteien stimmen dieser Vorgehensweise zu (Art. 6 DSGVO). Im Übrigen wird hinsichtlich der Regelungen zum Datenschutz auf die als Anlage beigefügten Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der derzeit aktuellen Fassung verwiesen.

  1. Verwendung von E-Mails

Sofern zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater Daten oder Informationen mittels E-Mail ausgetauscht werden, erfolgt die Kommunikation per E-Mail in unverschlüsselter Form. Die einzelnen E-Mails können ausdrücklich auch vertrauliche oder sonstige sensible Daten enthalten. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass E-Mails beim Versand über das Internet nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.

Der Steuerberater übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt einzelner E-Mails nehmen, die zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden, oder solche E-Mails manipulieren. Ansprüche gleich welcher Art, bestehen gegen den Steuerberater insofern nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, soweit ein Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges seitens des Steuerberaters oder durch Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht wurde.

  1. Erklärung zum Postaustausch zwischen dem Steuerberater und dem Finanzamt mittels E-Mail

Der Mandant genehmigt, dass zukünftiger Postaustausch in seinen Angelegenheiten zwischen dem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt auch per E-Mail durchgeführt wird. Das zuständige Finanzamt kann ebenfalls per E-Mail mit der Auftragnehmerin kommunizieren. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Kommunikation nicht sicher ist und eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden kann.

  1. Abschluss der Arbeiten, Verzicht auf das Widerrufsrecht

Ich/Wir bin/sind einverstanden und verlange(n) ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.

  1. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen des Teils A., Teils B. oder Teils C. unwirksam sind oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu treffen, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung ursprünglich verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

 

Vollmacht

Zwischen

Hier wird Ihr Name im Vertrag stehen, den Sie zugeschickt bekommen

– nachfolgend „Mandant“ –

und

Rocket Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH

– nachfolgend „Steuerberater“ –

Ich/Wir bevollmächtigen den o.g. Steuerberater, mich/uns in sämtlichen mit der Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts verbundenen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber Finanzbehörden, sonstigen Behörden und Stellen zu vertreten.

Die Vollmacht ermächtigt insbesondere zur Einlegung und Rücknahme von bzw. zum Verzicht auf außergerichtliche Rechtsbehelfe, zur Entgegennahme von Zustellungen, zur Erteilung von Untervollmachten sowie zur Verfügung über Einzahlungen und Guthaben bei Steuerbehörden im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers.

Gleichzeitig bestelle/n ich/wir unsere Steuerberatungskanzlei als Zustellungsvertreter.

Hier bitte Ihre Unterschrift

Grundsteuer einfach logo
Übersicht Ihrer Angaben:

Hier finden Sie eine Übersicht über Ihre Angaben, die Sie getätigt haben:

Folgende Unterlagen halten Sie bereit:
Ihre ausgewählte Immobilienart
Ihre Grundstücksadresse
Alleiniger Eigentümer oder mit einem/einer Ehepartner/in?
Bitte beachten Sie, dass auch wenn Sie Alleineigentümer sind, in dieser Übersicht Felder auftauchen können, die leere Angaben eines Ehepartners/in beinhalten können.
Personalausweisdaten:
0
Angaben zum Grundstückseigentümer:
Titel:
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Geburtsatum:
Personalausweisdaten des/der Ehepartner/in:
0
Angaben zum/zur Ehepartner/in
Titel:
Anrede:
Vorname:
Nachname:
Geburtsatum:
Ihre Telefonnummer:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihr Einkommenssteuerbescheid:
0
Steuernummer des Grundstückeigentümers?
Steueridentifikationsnummer des Grundstückeigentümers
Steueridentifikationsnummer des/der Ehepartner/in
Steuernummer des/der Ehepartner/in
Steueridentifikationsnummer des/der Ehepartner/in
Anteile Grundstückseigentümer (Zähler/Nenner)
Anteile des/der Ehepartner/in (Zähler/Nenner)
Bitte beachten Sie, dass falls Sie ein Alleineigentümer sind, bei Zähler und Nenner leere Felder angezeigt werden.
Ihre ermittelte oder angegebene Rechnungsadresse
Einheitswert-Aktenzeichen
Gemarkung Grundstück
Flur-Bezeichnung
Flurstücks Nummer
Bebauungsjahr
Kernsanierung?
Wenn Ja:
Grundstücksgröße
m²
Wohnfläche
m²
Garagenstellplätze
Grundbuchauszug:
0
Unterschrift:
Preis:
Gutschein:
Zu zahlen:
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Vorteile:
  • Einfache Abwicklung und Zahlen auf Rechnung
  • Rechtssichere Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  • Kostenersparnis durch richtige Erstellung der Grundsteuererklärung
  • Prüfung des Festsetzungsbescheids inklusive
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