Du kannst im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, in dem dein Grundstück liegt, einen entsprechenden Auszug anfordern. Dafür verlangt das Amtsgericht eine Verwaltungsgebühr.
Du kannst im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, in dem dein Grundstück liegt, einen entsprechenden Auszug anfordern. Dafür verlangt das Amtsgericht eine Verwaltungsgebühr.