Aber natürlich prüfen unsere Experten diesen Steuerbescheid. Damit hast du die Sicherheit, in den nächsten 7 Jahren nicht zu viel Grundsteuer zu bezahlen.
Wie berechnet sich die Wohnfläche und wo finde ich diesen Wert?
Die Wohnfläche wird nach Wohnflächenverordnung ermittelt. Meist kannst du die Quadratmeter aus den Bauplänen oder dem Kaufvertrag der Immobilie entnehmen. Ist die Immobilie vermietet, kann die Wohnfläche auch dem Mietvertrag entnommen werden. Liegt der Wert nicht vor, muss gemessen werden. Dabei werden Keller, Abstellräume oder die Waschküche nicht mitgerechnet. Räume mit Dachschrägen, niedrigen Deckenhöhen und ein Schwimmbad zählen halb, ein Balkon oder eine Terrasse ein Viertel.
Ich habe keinen Grundbuchauszug. Wo bekomme ich diesen her?
Du kannst im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, in dem dein Grundstück liegt, einen entsprechenden Auszug anfordern. Dafür verlangt das Amtsgericht eine Verwaltungsgebühr.
Kann ich die Erklärung auch alleine erstellen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Es sind nicht sehr viele Angaben dafür nötig. Aber beachte, dass die Berechnung des Grundsteuerwertes sehr komplex ist. Und ein vom Finanzamt zu hoch berechneter Wert führt dann ab 2025 zu einer höheren Steuer.
Wie muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Das Finanzamt akzeptiert nur elektronische Steuererklärungen. Mit grundsteuereinfach.de musst du dich darum aber gar nicht weiter kümmern. Das erledigen wir für dich.
Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Das Finanzamt hat dafür den Zeitraum vom 1. Juli – 31. Oktober 2022 vorgesehen.
Warum muss ich überhaupt eine Grundsteuererklärung abgeben?
Am 10.04.2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt und damit eine Veränderung der Grundsteuer angestoßen. Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass die Einheitswerte veraltet waren. Ursprünglich hatte der Gesetzgeber vorgesehen, dass man alle sieben Jahre den Einheitswert durch eine Hauptfeststellung neu zu ermitteln hat. Jedoch fand diese Feststellung des Einheitswerts erstmals und auch einmalig im Jahr 1964 statt. In den neuen Bundesländern griff man nach der Wiedervereinigung sogar auf Werte aus dem Jahre 1935 zurück. Das führte jedoch auch dazu, dass ein Gebäude, welches beispielsweise 2009 errichtet wurde, noch mit den Werten des Jahres 1964 eingestuft wurde. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, eine Neuregelung für die Grundsteuer zu schaffen. Von diesen neuen Regeln rund um die Grundsteuer sind mittlerweile mehr als 36 Millionen Immobilien betroffen. Neben Vermietern sind somit auch Besitzer eines Eigenheims betroffen. Aber auch für Gewerbegrundstücke, Wälder und Ackerflächen ist eine Neubewertung vorgeschrieben. Der Stichtag zur Neubewertung der Grundsteuer ist der 01.01.2022. Die neue Grundsteuer ist dann ab 2025 zu zahlen.